Home
Wir über uns
Dienstleistungen
Unfallgutachten
Fahrzeugbewertung
Beweissicherung
Schadensfall-Tipps
Begriffe
Haftpflichtschaden
Kaskoschaden
Totalschaden
Nutzungsausfall
Wertminderung
Restwert
Wiederbeschaffungsw.
130% Grenze
Fiktive Abrechnung
AGB´s des SV Büro
Downloadbereich
Kontakt
Gästebuch
Impressum
Datenschutz

Kaskoschaden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB´s) Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

 

BGK Sachverständigenbüro | info@bgksv.de